Unternehmen

RFA Legitimation

Unser Leistungs­profil ist Gesetz


All unsere Mitarbeiter*innen sind ausschließlich Elektrofachkräfte, die speziell für folgende Fachbereiche ausgebildet wurden und als „befähigte Personen“ im Sinne von § 2 (6) BetrSichV, TRBS 1203 Teil 3, DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1111 für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen anerkannt sind.

Ausgebildete Elektrofachkräfte, die regelmäßig weiterführende Schulungen erhalten, werden der Verantwortung gerecht, den Schutz von Mensch und Maschine zu gewährleisten. Sich Zeit für Ihre Sicherheit zu nehmen hat in unserem Team höchste Priorität. Alibiprüfungen durch Nebenerwerbskräfte lehnen wir grundsätzlich ab. Durch unsere Standorte in ganz Deutschland sind unsere Fachkräfte schnell bei Ihnen vor Ort. Verlassen Sie sich drauf: wir planen den Einsatz bei Ihnen zeit- und kosteneffektiv.

  • Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV
  • Ermittlung von Prüffrist, Prüfart und Prüfumfang anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV
  • Aufbau einer rechtssicheren Prüforganisation
  • Erstprüfung von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600
  • Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DIN EN 50110-1 (VDE 0105-100)
  • Prüfung elektrischer Geräte nach DIN EN 62638 (VDE 0701- 0702)
  • Prüfung elektrischer Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
  • Prüfung von Schweißgeräten nach DIN EN 60974-1/4 (VDE 0544-1/4)
  • Prüfung medizinischer Geräte nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)
  • Dokumentation der Prüfungen nach § 11 BetrSichV
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 (8) BetrSichV

ohne Kosten, ohne Risiko

Unverbindliche Anfrage

Sie möchten Ihre Fragen gerne persönlich klären? Wir sind auch telefonisch für Sie da!

Prüfgesetze – ArbSchG, BetrSichV, TRBS und DGUV V3


Wir verfolgen für Sie die aktuelle Gesetzgebung und passen unsere Prüfdurchführung und Dokumentation darauf an.
Selbstverständlich verfügen wir über den Zugriff auf die Normenbibliothek des VDE-Verlages. Auch hier können wir bei Änderungen sofort reagieren und Sie zum Beispiel über Nachrüstpflichten informieren.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Begriffsbestimmungen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 6 Dokumentation

Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS-1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“
  • TRBS-1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
  • TRBS-1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“

DGUV Vorschrift 3

Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Einige relevante technische Regeln des VDE

  • VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen, elektrische Gebäudeinstallationen und ihre Betriebsmittel“
  • VDE 0100- 600 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V“
  • VDE 0113-1 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“
  • VDE 0701- 0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung, sowie Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“
  • VDE 0544-1/4 „Erst- und Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten und -anlagen“
  • VDE 0751-1 „Wiederholungsprüfung und Prüfungen vor der Inbetriebnahme von medizinischen elektrischen Geräten oder Systemen“

Dies ist natürlich nur ein kleiner Auszug der anzuwendenden technischen Regeln des VDE. Unsere Mitarbeiter*innen haben ca. 35 Normen im ständigen Zugriff, zusätzlich kommen noch einige mehr für Sonderfälle.