Leistungen

Gefährdungs­beurteilung

Gefährdungs­beurteilung nach § 3 BetrSichV


Für elektrische Geräte, Anlagen, Betriebsmittel und aktive Medizinprodukte müssen vor ihrer Verwendung laut Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Durch diese können erforderliche Prüffristen rechtssicher ermittelt werden.

Wir erstellen für jedes Arbeitsmittel ein eigenes PDF-Dokument und übergeben Ihnen die gesamte Dokumentation - wie auch in unserer DGUV V3 Prüfung.

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